Strafrecht

Strafrecht ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei. Rechtsanwalt Dr. Oktay Çağlar kämpft seit 2006 erfolgreich als Strafverteidiger um Ihre Rechte als Beschuldigter bzw. Angeklagter eines Strafverfahrens. In hunderten Strafverfahren konnte er für seine Mandanten Einstellungen, Freisprüche oder gute bis sehr gute Ergebnisse erzielen.

Dr. Çağlar ist für Sie sowohl in den Bereichen Allgemeines Strafrecht als auch Jugendstrafrecht tätig. Insbesondere in den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht (Mord und Totschlag), Körperverletzung, Vermögensdelikte (Raub, Erpressung, Diebstahl, Betrug), Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht (mit Bußgeldsachen), Umweltstrafrecht sowie auch anderer strafrechtlicher Verfahren.

Praxistipp: Keine Angaben gegenüber der Polizei und schnell einen Anwaltstermin vereinbaren.

Als Beschuldigter einer Straftat können Sie selbst auch dazu beitragen, dass Ihre Strafverteidigung ein erfolgreiches Ergebnis erzielt, indem Sie uns so früh wie möglich kontaktieren und vorher keine Angaben bei der Polizei oder anderen Behörden machen. Wir werden sofort einen Termin mit Ihnen vereinbaren in dem der Vorwurf gegen Ihre Person und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen wird. Sodann nehmen wir für Sie Akteneinsicht und geben ggf. eine Stellungnahme für Sie ab oder raten Ihnen zu Schweigen. Je früher Sie uns Kontaktieren umso weniger Fehler werden Sie während des Ermittlungsverfahrens machen.

Dr. Caglar ist für Sie da, mit Rat und Tat von Anfang an und verteidigt Ihre Interessen. Dabei ist wie im Schachspiel Angriff nicht immer die beste Verteidigung sondern manchmal auch die Deckung. Die differenzierte Betrachtung und frühzeitige Erkennung der richtigen Verteidigungsstrategie ist unsere Stärke.

Wir vertreten auch Opfer von Straftaten. Insbesondere als Nebenklägeranwalt nimmt Dr. Caglar Ihre Rechte als Opfer einer Straftat wahr und sorgt für die angemessene Bestrafung des Beschuldigten, sowie ggf. auch um die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadensersatzansprüchen, entweder im Zivilverfahren oder als Adhäsionsverfahren im Strafverfahren gegen den Täter. Dabei wird mit äußerster Sensibilität gegenüber den Mandanten die Opfer einer Straftat geworden sind gehandelt, um eine weitere Viktimisierung zu vermeiden und den Bedürfnissen gerecht zu werden (Schutz der Opferinteressen). Wir zeigen Ihnen Wege auf, um sich erneut aufzurichten und Genugtuung zu erfahren und begleiten Sie auf diesem Weg.